29.09.

Hauskauf ohne Heirat – rechtliche Risiken absichern

Ob Eigentumswohnung oder Haus – auch unverheiratete Paare möchten sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Doch was passiert im Fall einer Trennung mit der Immobilie und mit der Finanzierung? Was gilt, wenn ein Partner stirbt?

11.08.

Notariat 4.0: Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht – einfach, schnell und rechtssicher

Der 1. August 2023 macht Neues möglich: Pünktlich zum ersten Jahrestag seiner Einführung wird das notarielle Online-Verfahren auf weitere praxisrelevante Anwendungsfelder im Gesellschaftsrecht ausgeweitet. „Damit können zahlreiche für Gründer und Gesellschafter relevante Beurkundungen und Beglaubigungen zukünftig vollständig digital abgewickelt werden“, berichtet Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

25.07.

Das Berliner Testament – viele Wege führen zum Ziel

Das Berliner Testament ist die unter Eheleuten beliebteste Testamentsform. Bei richtiger Gestaltung ist es regelmäßig ein wirtschaftlich und familiär sinnvolles Instrument zur Regelung des eigenen Nachlasses. Unentbehrlich ist allerdings eine vorherige rechtliche Beratung, am besten durch eine Notarin oder einen Notar.

29.06.

Genau hinhören – Betrug mit Anrufen von vermeintlichen Notarkanzleien

Immer wieder fallen Menschen auf Telefonbetrüger herein, welche zum Abruf einer Gewinnsumme oder für die Entlassung von Angehörigen aus einem Arrest im Voraus die Zahlung einer Geldsumme fordern. Inzwischen geben sich Betrüger auch immer häufiger als Notare oder Notarangestellte aus, um auf diese Weise das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Etwa gezahlte Geldbeträge sind dann meist endgültig verloren.

29.03.

Frühjahrsputz im Grundbuch

Wer eine Immobilie kauft, finanziert diese häufig mit einem Darlehen der Bank. Ist das Darlehen erst einmal abbezahlt, verschwinden die Sicherheiten für die Bank aber nicht automatisch aus dem Grundbuch. Sie stehen zu lassen, kann später zum Ärgernis werden.

07.03.

Testamente nicht verlegen – besser in amtliche Verwahrung geben

Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten.